Hier finden Sie die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für Mitarbeiter und Auszubildende in NRW.
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Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen ( gültig ab 01.05.2008 ) |
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§ 1 Geltungsbereich § 2 Arbeitsvertrag § 3 Probezeit § 4 Allgemeine Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin § 5 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers § 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Arbeitszeitkonto § 8 Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit § 9 Vergütung § 10 Sonderzahlung § 11 Erholungsurlaub
§ 12 Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall § 13 Arbeitsversäumnis § 14 Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung § 15 Arbeitsbefreiung unter Fortfall der Vergütung § 16 Beendigung des Arbeitsverhältnisses § 17 Zeugnis § 18 Ausschlussfristen § 19 Wahrung des Rechts- und Besitzstandes § 20 Anwendung von Gesetzen und Vorschriften § 21 Aushang bzw. Auslegung von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften § 22 Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien § 23 Inkrafttreten |
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Manteltarifvertrag für die Auszubildenden des Friseurhandwerks Nordrhein-Westfalen ( gültig ab 01.05.2008 ) |
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§ 1 Geltungsbereich § 2 Berufsausbildungsvertrag § 3 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit, Ruhepausen § 4 Arbeitsschutz § 5 Freistellung § 6 Ausbildungsvergütung § 7 Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit § 8 Sonderzahlung § 9 Fortzahlung der Ausbildungsvergütung § 10 Arbeitsbefreiung unter Fortfall der Ausbildungsvergütung § 11 Fahrtkosten § 12 Ausbildungsmittel und Berufskleidung § 13 Urlaub § 14 Prüfungen § 15 Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, vorzeitige oder verspätete Ablegung der Prüfung § 16 Mitteilungspflich und Weiterarbeit § 17 Probezeit, Kündigung § 18 Zeugnis § 19 Geltendmachung von Ansprüchen § 20 Aushang, Auslegung von Tarifverträgen, Gesetzen und Vorschriften § 21 Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien § 22 Übergangsvorschriften § 23 Inkrafttreten |
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Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen ( gültig ab 01.05.2009 ) |
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§ 1 Geltungsbereich § 2 Höhe der Vergütung § 3 Bemessungsgrundlage § 4 Teilzeitarbeit § 5 Mindestvergütungen § 6 Entgeltumwandlung § 7Laufzeit und Schlussbestimmung |
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Tarifvertrag über die Vergütungen für Auszubildende im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen ( gültig ab 01.05.2009 ) |
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§ 1 Geltungsbereich § 2 Vergütungen § 3 Entgeltumwandlung § 4 Laufzeit, Schlussbestimmung |
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