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NICHT VERPASSEN!
12.06.2012
Fachabend
16. - 18. Juni 2012
Mitgliederversammlung Zentralverband des Friseurhandwerks in Weimar

JOBS & TARIFE - Tarifverträge ab 01.05.2008

Hier finden Sie die allgemeinverbindlichen Tarifverträge
für Mitarbeiter und Auszubildende in NRW. 

Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen
( gültig ab 01.05.2008 )
Manteltarifvertrag für die Auszubildenden des Friseurhandwerks
Nordrhein-Westfalen
( gültig ab 01.05.2008 )
Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk
Nordrhein-Westfalen
( gültig ab 01.05.2009 )
Tarifvertrag über die Vergütungen für Auszubildende
im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen
( gültig ab 01.05.2009 )

Manteltarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen
( gültig ab 01.05.2008 )
 

§   1 Geltungsbereich
§   2 Arbeitsvertrag
§   3 Probezeit
§   4 Allgemeine Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
§   5 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
§   6 Regelmäßige Arbeitszeit
§   7 Arbeitszeitkonto
§   8 Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
§   9 Vergütung
§ 10 Sonderzahlung
§ 11 Erholungsurlaub
§ 12 Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall
§ 13 Arbeitsversäumnis
§ 14 Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung
§ 15 Arbeitsbefreiung unter Fortfall der Vergütung
§ 16 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 17 Zeugnis
§ 18 Ausschlussfristen
§ 19 Wahrung des Rechts- und Besitzstandes
§ 20 Anwendung von Gesetzen und Vorschriften
§ 21 Aushang bzw. Auslegung von Tarifverträgen, 
        Gesetzen und Vorschriften
§ 22 Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien
§ 23 Inkrafttreten

 

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Manteltarifvertrag für die Auszubildenden des Friseurhandwerks
Nordrhein-Westfalen ( gültig ab 01.05.2008 )
  §   1 Geltungsbereich
§   2 Berufsausbildungsvertrag
§   3 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit, Ruhepausen
§   4 Arbeitsschutz
§   5 Freistellung
§   6 Ausbildungsvergütung
§   7 Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit
§   8 Sonderzahlung
§   9 Fortzahlung der Ausbildungsvergütung
§ 10 Arbeitsbefreiung unter Fortfall der Ausbildungsvergütung
§ 11 Fahrtkosten
§ 12 Ausbildungsmittel und Berufskleidung
§ 13 Urlaub
§ 14 Prüfungen
§ 15 Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, vorzeitige
         oder verspätete Ablegung der Prüfung
§ 16 Mitteilungspflich und Weiterarbeit
§ 17 Probezeit, Kündigung
§ 18 Zeugnis
§ 19 Geltendmachung von Ansprüchen
§ 20 Aushang, Auslegung von Tarifverträgen, Gesetzen
         und Vorschriften
§ 21 Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien
§ 22 Übergangsvorschriften
§ 23 Inkrafttreten
 

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Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk
Nordrhein-Westfalen
( gültig ab 01.05.2009 )
  §  1 Geltungsbereich
§  2 Höhe der Vergütung
§  3 Bemessungsgrundlage
§  4 Teilzeitarbeit
§  5 Mindestvergütungen
§  6 Entgeltumwandlung
§  7Laufzeit und Schlussbestimmung 
 

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Tarifvertrag über die Vergütungen für Auszubildende
im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen ( gültig ab 01.05.2009 )
  §  1 Geltungsbereich
§  2 Vergütungen
§  3 Entgeltumwandlung
§  4 Laufzeit, Schlussbestimmung
 

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